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- Qualitätsweine:
- Im deutschen Weingesetz von 1971 gesetzlich festgelegte Bezeichnung für
Weine, die nach einer amtlichen Prüfung frei von Fehlern sein müssen,
einen gebietsweise festgesetzten Mindestalkoholgehalt besitzen, eine Prüfungsnummer
tragen, ausschliesslich aus einem der 11 deutschen Anbaugebiete stammen,
deren Most aber mit Zucker angereichert werden darf.
- Qualitätsweine
mit Prädikat:
- Elegant und ausgereifte Weine der gehobenen Klasse, amtlich
geprüft, ohne Zuckerzusatz. Eingeteilt in: »Kabinett«,
»Spätlese«, »Auslese« »Beerenauslese«,
»Trockenbeerenauslese«, »Eiswein«.
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